LfSt

Der Elternbeirat ist ein unselbständiges Organ der öffentlichen Dienststelle Schule (Art. 64 BayEUG). Ihre Spende fließt auf ein Konto der Schule, das für diese Zwecke eingerichtet ist, einbezahlt und von einer durch den Schulleiter beauftragten Person (= zwei Kassenführer des Elternbeirats) verwaltet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Spenden einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer öffentlichen Dienststelle zufließen. Die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG sind damit erfüllt, d.h. der Spendenbetrag ist als Sonderausgabe einkommensteuerlich abziehbar, weil die Zuwendung einen steuerbegünstigten Zweck (Förderung der Erziehung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verfolgt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen laden Sie bitte dieses FORMULAR, füllen die grauen Felder aus und speichern es auf Ihrem Computer unter einem anderen Namen. Dann senden Sie uns dieses bitte per E-Mail. Ihre Spendenquittung erhalten Sie spätestens 4 Wochen nach Eingang des Formulars und Ihrer Zahlung.

Zugriffe: 10017